Toolkasten zur Entwicklung und Einführung von Studiengängen
Einen neuen Studiengang zu entwickeln, ist anspruchsvoll. Hier finden Sie die einzelnen Schritte, von den ersten Vorüberlegungen bis zur Zulassung, im Überblick und detailliert beschrieben sowie alle wichtigen Ansprechpartner*innen.
Die Abteilung 16 – Studium und Lehre ist verantwortlich für die Koordination und Organisation der gesamten Studiengangentwicklung von der Idee bis zur Akkreditierung. Der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre trägt dabei die übergreifende Verantwortung. Daneben begleitet die Abteilung die Fakultäten während des gesamten Prozesses und berät sowohl bei der inhaltlichen Planung als auch bei der Entwicklung der Rahmenstruktur.
Das International Teaching Lab berät Sie insbesondere zu internationalen englischsprachigen oder bilingualen Studiengängen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Vorarbeiten für die Erstellung von Absolvent*innenprofilen und Modulhandbüchern sowie bei der didaktischen Planung von englischsprachiger Lehre.
Die einzelnen Schritte im Detail
1) Meldung der Entwicklung des Studiengangs bei der*beim VPL über abt16@tu-braunschweig.de
2) Vorbereitung der Studiengangentwicklung
- Vorstellung der Planung in gemeinsamen Termin des Studiendekanats bzw. der Arbeitsgruppe, Abteilung 16 und dem*der VPL anhand eines Kurzprofils
- Abstimmung mit dem Hochschulcontrolling zu den Kapazitäten
3) Inhaltliche Planung des Studiengangs
- Erstellung eines inhaltlichen Strukturplans unter Einbezug externer Expert*innen
- Abstimmung des Strukturplans mit der*dem VPL und Abt. 16
- Erarbeitung von fächer- und fakultätsübergreifenden Lehrangeboten
- Überprüfung des Strukturplans durch den Geschäftsbereich 1 – Personal, Recht und Studium und Abteilung 16
- Anzeigen des Akkreditierungsvorhabens bei der Agentur, Anforderung eines Angebots
4) Entwicklung der rechtlichen Rahmenstruktur
- Erstellen einer fachspezifischen Prüfungsordnung und einer Zulassungsordnung zur anschließenden Freigabe durch Justiziariat (Abt. 11) und Abteilung 16
- Erstellen des Modulhandbuchs sowie einer Übersicht aller zu liefernden Module zur anschließenden Freigabe durch Studienkommission und Abteilung 16
5) Abstimmung mit Gremien und Ministerium (Stichtag 31.03. – 18 Monate vor Studienbeginn)
6) Organisatorische Vorbereitung
- Planung des Zulassungsverfahrens und evtl. Betreuungsmaßnahmen in Abstimmung mit Justiziariat, Immatrikulationsamt und ggf. Mobilitätsbüro und Incoming Office
- Einpflegen von Zulassungs- und Prüfungsordnungen für den Studiengang in die EDV in Abstimmung mit Gauß-IT-Zentrum
- Planung eines Beratungs- und Marketingkonzepts in Abstimmung mit Zentraler Studienberatung, Stabstelle Presse und Kommunikation sowie ggf. mit dem*der* Mitarbeiter*in für Internationales Marketing und strategische Projekte des International House
- Freigabe des Zulassungsverfahrens durch VPL und Referenten*Referentin für Studium und Lehre (Abt. 16)
7) Akkreditierung des Studiengangs
- Beauftragung einer Akkreditierungsagentur in Kooperation mit Geschäftsbereich 1 und Abt. 16
- Beantragung einer Bündelung durch Abt. 16 beim Akkreditierungsrat
- Ausarbeitung des Akkreditierungsantrags durch die Arbeitsgruppe/Studienkommission. Dieser wird von Abt. 16 geprüft und freigegeben
- Nach Freigabe durch Abt. 16: Einreichung der Akkreditierungsunterlagen bei der Agentur
- Reaktion auf Prüfbericht der Agentur (Verbesserung am Studiengang, Vorbereitung Begehung)
- Organisation Vor-Ort-Begehung durch Abt. 16 und Fakultät:
- Ablaufplan, Teilnehmerliste an Agentur, Raumorganisation, Namensschilder, etc., Mittagsimbiss für Gutachter*innen, Organisation der Führung durch Institute, Unterlagen bereitstellen (Klausurergebnisse, ggf. Statistiken, Infomaterial)
- Durchführung Vor-Ort-Begutachtung in Abstimmung mit Abt. 16, einzuladende Teilnehmende: Gutachtergruppe, Moderation der Agentur, der*die VPL bzw. Abteilung 16, die zuständige(n) Dekan*innen, Geschäftsführer*innen, Programmverantwortliche, Lehrende und Studierende
- Erhalt des Berichts der Gutachter*innen (geht an der*die VPL bzw. Abteilung 16 und/oder das Studiendekanat); Verfassen, Abstimmen und Einreichen Stellungnahme
- „Nachbesserungsphase“: ggf. Nachbesserungen am Studiengang durch die Arbeitsgruppe bzw. der Studienkommission und in Abstimmung mit der*dem VPL bzw. Abteilung 16, wenn Mängel festgestellt wurden (evtl. erneute Gremienbefassung erforderlich!) Einreichen von Unterlagen zu vorgenommenen und geplanten Anpassungen bei Agentur
- Erhalt eines aktualisierten Akkreditierungsberichts von der Agentur
- Akkreditierungsanfrage an Akkreditierungsrat (mit Selbstbericht, Prüfbericht der Agentur/ Akkreditierungsbericht) der von Abt. 16 eingereicht wird.
- Bei erfolgreicher Akkreditierung: Erhalt der Akkreditierungsentscheidung durch Abt. 16 bzw. die Studiendekanate
- Nachweis der Auflagenerfüllung nach Akkreditierungsentscheidung durch Studiendekanat/Studienkommission (wird via Abt. 16 an den Akkreditierungsrat übermittelt), Frist zur Auflagenerfüllung i.d.R. 12 Monate
8) Organisation und Umsetzung
- Weitergabe notwendiger Informationen durch Studiendekanat/ Studiengangkoordination etc. an Lehrende
- Planung der Betreuung Studierender so wie Informations- und Einführungsveranstaltungen (u.a. Mentor*innen und Tutor*innensystem)
- Überleitung in den Regelbetrieb durch das Studiendekanat
Für die inhaltliche und didaktische Planung Ihres Studiengangs ist es sinnvoll, zunächst mit der Planung der Outcomes für die Studierenden zu beginnen. Hierfür eignet sich die Erstellung eines Absolvent*innenprofils, das genau beschreibt, welche Fähigkeiten und welches Wissen Studierende nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs erworben haben sollen z.B. im Sinne der Qualifikationsziele, wie sie im Diploma Supplement aufgeführt werden.
Um zu bestimmen, welche Kompetenzen für die Studierenden, insbesondere über wissenschaftliche Kenntnisse hinaus, sinnvoll sind, empfiehlt sich eine Marktanalyse. Diese kann von den Fakultäten selbst durchgeführt werden oder an externe Dienstleister vergeben werden. Befragungen potentieller zukünftiger Arbeitgeber*innen, Branchenverbände oder Gewerkschaften können wichtige Einblicke geben, welche Fähigkeiten für eine erfolgreiche professionelle Laufbahn benötigt werden. Die Marktanalyse überprüft auch, welche ähnlichen Studiengänge bereits in Deutschland, insbesondere aber auch in der Region und im Bundesland angeboten werden.
Bevor Sie tiefer in die Studiengangentwicklung einsteigen, sollten das zuständige Studiendekanat bzw. die Leitung der Arbeitsgruppe für die Entwicklung des Studiengangs das Vorhaben bei der*dem VPL melden. Dies können Sie informell per E-Mail über Abteilung 16 – Studium und Lehre tun.
Im Anschluss an diese erste informelle Meldung des Vorhabens folgt ein gemeinsamer Termin des Studiendekanats bzw. der Arbeitsgruppe, Abteilung 16 und der*dem VPL, in dem Sie Ihre Planung vorstellen. Hierbei sollten Einblicke in die Vorbereitung der Studiengangentwicklung und den Zeitplan gegeben werden. Außerdem muss eine Abstimmung mit dem Hochschulcontrolling zu den Kapazitäten erfolgen. Dazu zählen z.B. Lehrdeputate und die jeweiligen Anteile der involvierten Fakultäten an den Lehreinheiten. Darüber hinaus sind Raumkontingente in der Planung zu berücksichtigen. Besonders für internationale Studiengänge sollte bereits an dieser Stelle bedacht werden, welche zusätzlichen Kapazitäten eingeplant werden müssen, wie z.B. Sprachlernkurse und Wohnheimplätze. Um diese Bedarfe zu klären, ist eine Absprache mit dem International House und dem Studierendenwerk OstNiedersachsen sinnvoll. Wenden Sie sich für die Kapazitätsrechnung bitte unter Einbindung von Abteilung 16 an das Hochschulcontrolling.
Auf Grundlage der bisher gesammelten Informationen sollte ein inhaltlicher Strukturplan erstellt werden. Dies geschieht durch das Studiendekanat, die Studienkommission und die Arbeitsgruppe. Idealerweise sollten hierbei externe Expert*innen aus der Berufspraxis (z.B. Arbeitgeber*innen, Gewerkschaften, Berufsverbände) mit einbezogen und eine Bedarfsaufstellung angefertigt werden, wenn dies nicht bereits erfolgt ist. Der erarbeitete Strukturplan wird mit der*dem VPL bzw. Abteilung 16 abgestimmt. Nun sollten auch fächer- und fakultätsübergreifende Lehrangebote erarbeitet werden. Insbesondere bei einem Fokus auf internationale Lehre empfiehlt es sich, das International House und das International Teaching Lab des Projekthauses mit einzubeziehen.
Anschließend wird über den neuen Studiengang und die inhaltliche Abstimmung mit dem Studiendekanat bzw. der Studienkommission oder den Fakultätsräten aller beteiligten Fächer beraten.
Die Abteilung 16 – Studium und Lehre ist verantwortlich für die Koordination und Organisation der gesamten Studiengangentwicklung von der Idee bis zur Akkreditierung. Der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre trägt dabei die übergreifende Verantwortung. Daneben begleitet die Abteilung die Fakultäten während des gesamten Prozesses und berät diese sowohl bei der inhaltlichen Planung als auch bei der Entwicklung der Rahmenstruktur.
Das International Teaching Lab berät Sie insbesondere zu internationalen englischsprachigen oder bilingualen Studiengängen. Gerne unterstützt das Lab Sie bei der Organisation der Vorarbeiten für die Erstellung von Absolvent*innenprofilen und Modulhandbüchern.
Ordnungen
Die Entwicklung der Rahmenstruktur umfasst das Erstellen einer fachspezifischen Prüfungsordnung in Ergänzung zur Allgemeinen Prüfungsordnung sowie einer Zulassungsordnung. Diese Ordnungen müssen jeweils von Abteilung 11 – Justiziariat und Abteilung 16 freigegeben werden.
Handelt es sich um einen kostenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang, muss zudem eine Gebührenordnung mit Geschäftsbereich 2 – Finanzen sowie den beteiligten Studiendekan*innen und der Studienkommission abgestimmt werden.
Modulhandbuch
Parallel können die Studiendekanate der am Studiengang beteiligten Fakultäten, die Studiengangkoordinator*innen und die Modulverantwortlichen mit der Erstellung des Modulhandbuchs beginnen, über dessen Modulstruktur dann die Studienkommission berät. Ebenfalls der Studienkommission vorzulegen ist eine Übersicht aller zu liefernden Module, die von den Studiendekan*innen der beteiligten Fakultäten unterschrieben sein muss. Abschließend wird das Modulhandbuch von Abteilung 16 geprüft und freigegeben.
Die Abteilung 16 – Studium und Lehre ist verantwortlich für die Koordination und Organisation der gesamten Studiengangentwicklung von der Idee bis zur Akkreditierung. Der*die Vizepräsident*in für Studium und Lehre trägt dabei die übergreifende Verantwortung. Daneben begleitet die Abteilung die Fakultäten während des gesamten Prozesses und berät diese sowohl bei der inhaltlichen Planung als auch bei der Entwicklung der Rahmenstruktur.
Das International Teaching Lab berät Sie insbesondere zu internationalen englischsprachigen oder bilingualen Studiengängen. Gerne unterstützt das Lab Sie bei der Organisation der Vorarbeiten für die Erstellung von Absolvent*innenprofilen und Modulhandbüchern.
18 Monate vor dem offiziellen Beginn eines neuen Studiengangs und spätestens zum Stichtag 31. März muss der Kurzantrag für den Studiengang von Abteilung 16 offiziell beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingereicht werden.
Dazu müssen im Vorfeld die Studienkommission und die Räte der beteiligten Fakultäten zur Einführung des Studiengangs Stellung genommen und über den Kurzantrag beraten haben. Ebenso müssen die Strategiekommission, die Kommission für Studium und Weiterbildung und der Senat über die Einführung des Studiengangs informiert sein und die Möglichkeit gehabt haben, den Kurzantrag zur Kenntnis zu nehmen. Erst dann kann das Präsidium die Einführung des Studiengangs beschließen.
Im Anschluss daran können entsprechende Zulassungszahlen beantragt werden. Sobald der Antrag inklusive der Zulassungszahlen bewilligt wurden, wird der geplante Studiengang in die Studienangebotszielvereinbarungen zwischen der TU Braunschweig und dem Land Niedersachsen aufgenommen.
Weiterführende Informationen zur Entwicklung und Akkreditierung von Studiengängen:
Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
Zielvereinbarungen zwischen der TU Braunschweig und dem Land Niedersachsen:
Informationen zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Niedersachsen:
Übersicht der in Deutschland zugelassenen Akkreditierungsagenturen:
https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/agenturen/agenturen
Informationen zum Akkreditierungssystem:
https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/akkreditierungssystem
Hat das MWK positiv über den Kurzantrag entschieden, können die Studienkommission, die Studiendekan*innen und alle an der Planung des Studiengangs Beteiligten mit den organisatorischen Vorbereitungen zur Einführung des Studiengangs beginnen. Zur Planung des Zulassungsverfahrens stimmen Sie sich mit dem Justiziariat, dem Immatrikulationsamt und ggf. dem Mobilitätsbüro und Incoming Office zu Bewerbungsfristen, Zulassungsverfahren und Zulassungsordnung, insbesondere Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte, und geplanten Betreuungsmaßnahmen zur Integration und Studienerfolgssicherung ab.
In Kooperation mit der Studiengangkoordination, der Abteilung Anwendungen des Gauß-IT-Zentrums sowie dem Immatrikulationsamt werden die Zulassungs- und Prüfungsordnungen für den Studiengang in die EDV eingepflegt. Derweil können die verschiedenen Module und Lehrveranstaltungen von der Studiengangkoordination in das Elektronische Modulhandbuch eingearbeitet werden.
Die Studienkommission bzw. die Arbeitsgruppe beginnt mit der Zentralen Studienberatung und der Stabstelle Presse und Kommunikation sowie ggf. mit dem*der* Mitarbeiter*in für Internationales Marketing und strategische Projekte des International Houses die Planung des Beratungs- und Marketingkonzepts.
Die Studienkommission und die für den Studiengang verantwortliche Arbeitsgruppe informieren den*die VPL sowie den*die Referenten*Referentin für Studium und Lehre, sobald das Zulassungsverfahren durchführbar und die Prüfungsordnung eingepflegt ist. Anschließend kann die Planung zur Einführung des Studiengangs in Abstimmung erfolgen (z.B. Werbemaßnahmen).
Parallel muss für die Akkreditierung des Studiengangs eine Agentur beauftragt werden. Die Anfrage und der Vertragsabschluss werden in Kooperation mit Geschäftsbereich 1 und Abteilung 16 durchgeführt. Ggf. muss von Abteilung 16 außerdem ein Antrag an den Akkreditierungsrat gestellt werden, um eine Bündelung von Studiengängen genehmigen zu lassen. Der Akkreditierungsantrag selbst wird von der Arbeitsgruppe oder der Studienkommission ausgearbeitet und muss anschließend von Abteilung 16 geprüft und freigegeben werden.
Nach der Freigabe können die Akkreditierungsunterlagen von der Arbeitsgruppe oder Studienkommission über Abteilung 16 bei der Agentur eingereicht werden. Je nach Agentur ist es möglich, dass der*die VPL bzw. Abteilung 16 im Anschluss einen Prüfbericht der Agentur erhält. In diesem Fall und wenn nötig hat die Arbeitsgruppe oder Studienkommission, gemeinsam mit Abteilung 16, die Möglichkeit, auf diesen Prüfbericht zu reagieren. Diese Reaktion kann die Planung von Verbesserungen am Studiengang oder die Vorbereitung weiterer Informationen für die Begehung beinhalten.
In jedem Fall wird nun eine Begutachtung vor Ort stattfinden, die in Abstimmung mit Abteilung 16 organisiert wird. Dafür sind die Gutachtergruppe und Moderation der Agentur sowie der*die VPL bzw. Abteilung 16, die zuständige(n) Dekan*innen, Geschäftsführer*innen, Programmverantwortliche, Lehrende und Studierende einzuladen. Der Ablaufplan und die Teilnehmendenliste sowie Unterlagen wie Klausurergebnisse, Statistiken und Informationsmaterialien müssen der zuständigen Agentur im Vorfeld zugehen. Darüber hinaus sind logistische Vorkehrungen zu treffen wie Raumbuchungen, Bewirtung und die Führung der Agenturmitarbeiter*innen durch die Institute.
Nach der Begehung erhalten der*die VPL bzw. Abteilung 16 und/oder das Studiendekanat den Bericht der Gutachter*innen. Dazu kann dann eine Stellungnahme eingereicht werden, welche von der Arbeitsgruppe verfasst und über Abteilung 16 mit VPL abgestimmt und abgeschickt wird.
Nach diesen Schritten erhält der*die VPL bzw. Abteilung 16 und/oder das Studiendekanat den Akkreditierungsbericht mit möglichen Empfehlungen für Auflagen. Nun beginnt ggf. gemeinsam mit der Arbeitsgruppe bzw. der Studienkommission und in Abstimmung mit der*dem VPL bzw. Abteilung 16, die „Nachbesserungsphase“. In dieser Phase können Nachbesserungen am Studiengang vorgenommen werden, sofern im Bericht Mängel festgestellt wurden. Bei Nachbesserungen ist anschließend eine erneute Gremienbefassung, in der Regel durch den Fakultätsrat, notwendig. Die erforderlichen Unterlagen, die die vorgenommenen und noch geplanten Anpassungen dokumentieren, sind bei der Agentur einzureichen. In diesem Fall würde der*die VPL bzw. Abteilung 16 und/oder die Studiendekanate einen aktualisierten Akkreditierungsbericht von der Agentur erhalten.
Nun erfolgt eine Akkreditierungsanfrage beim Akkreditierungsrat. Die dafür erforderlichen Unterlagen bestehend aus Selbstbericht, Prüfbericht der Agentur und dem Akkreditierungsbericht werden von Abteilung 16 eingereicht. Bei erfolgreicher Akkreditierung erhalten Abteilung 16 bzw. die Studiendekanate Bescheid über die Akkreditierungsentscheidung. Falls in diesem noch Auflagen benannt werden, beschäftigen sich damit das Studiendekanat oder die Studienkommission und unterrichten den Akkreditierungsrat über Abteilung 16 über die Erfüllung der Auflagen. In der Regel beträgt die Frist zur Auflagenerfüllung 12 Monate.
In dieser Phase geben das Studiendekanat, die Studiengangkoordination, etc. die nötigen Informationen an die Lehrenden weiter. Die Betreuung der Studierenden und Informations- und Einführungsveranstaltungen werden geplant. Sollte es eine Betreuung Studierender durch Mentor*innen oder Tutor*innen geben, wird diese ebenfalls nun vorbereitet. Im Anschluss leitet das Studiendekanat in den Regelbetrieb über.
Wird ein bestehender Studiengang überarbeitet, sind Änderungen jeweils zum 01.12. des Vorjahres des Inkrafttretens der Änderung beim MWK anzuzeigen. Die Einhaltung dieser Fristen ist notwendig, damit die Informationen Eingang in die oben genannten Studienangebotszielvereinbarungen finden.
Übersicht Studiengangsentwicklung: Team Lehre und Medienbildung/ TU Braunschweig
Entwicklung und Einführung von Studiengängen – Prozessablauf: Team Lehre und Medienbildung/TU Braunschweig